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   BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96   

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https://dejure.org/1996,6496
BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96 (https://dejure.org/1996,6496)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1996 - 4 StR 25/96 (https://dejure.org/1996,6496)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 4 StR 25/96 (https://dejure.org/1996,6496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Neue Bewertung früher begangener Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Erforderlichkeit der Darstellung der früheren Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr.; vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3 und 7).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß das Verbot der Schlechterstellung einer auf der Einbeziehung des Urteils vom 1. Dezember 1992 beruhenden Erhöhung der im angefochtenen Urteil verhängten Jugendstrafe nicht entgegenstünde (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).

  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr.; vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3 und 7).

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
    Die Jugendkammer hat die hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen für den Einzelfall zu treffende Entscheidung (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1) nur formelhaft damit begründet, die verbliebene Restjugendstrafe aus dem Urteil vom 1. Dezember 1992 sei gegenüber der neuen Verurteilung ohne Bedeutung.

    Eine derart pauschale Begründung könnte allenfalls dann ausreichen, wenn die erzieherischen Gründe so klar zutage lägen, daß ihre nähere Bezeichnung und Darlegung überflüssig wäre (vgl. BGHSt 22, 21, 23).

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr.; vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3 und 7).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95

    Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
    Die Jugendkammer hat die hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen für den Einzelfall zu treffende Entscheidung (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1) nur formelhaft damit begründet, die verbliebene Restjugendstrafe aus dem Urteil vom 1. Dezember 1992 sei gegenüber der neuen Verurteilung ohne Bedeutung.
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
    Die Jugendkammer hat die hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen für den Einzelfall zu treffende Entscheidung (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1) nur formelhaft damit begründet, die verbliebene Restjugendstrafe aus dem Urteil vom 1. Dezember 1992 sei gegenüber der neuen Verurteilung ohne Bedeutung.
  • BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96

    Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht

    Dieser Beschluß genügt zwar nicht den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die nachträgliche einheitliche Rechtsfolgenbemessung im jugendgerichtlichen Verfahren, weil er keine hinreichende eigene Begründung der Einheitsjugendstrafe und der Maßregelentscheidung enthält (vgl. hierzu BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1 und 7; BGH Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 4 StR 25/96 - und 20. März 1996 - 3 StR 10/96) und die Unterbringungsanordnung lediglich aufrecht erhält.
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